Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) David Liegmann, Heldermannstr. 23a,
49477 Ibbenbüren gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.


§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DAVID LIEGMANN erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil
aller Verträge, die DAVID LIEGMANN mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“
genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten
auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber,
selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
DAVID LIEGMANN ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn
DAVID LIEGMANN auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt
darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen von DAVID LIEGMANN, Bedingungen
(1) DAVID LIEGMANN erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für
Handwerksbetriebe, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings der Lead-
/Mitarbeitergewinnung und der Optimierung digitaler Vertriebsprozesse. Soweit nicht
ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet DAVID LIEGMANN dem Kunden
nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern von DAVID LIEGMANN zu erbringen. Unterlässt der Kunde
eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DAVID
LIEGMANN, bleibt der Vergütungsanspruch von DAVID LIEGMANN unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen,
Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst
verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu
berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen.
Für ein solches Vorgehen ist DAVID LIEGMANN nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von DAVID LIEGMANN zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber
dem Kunden steht DAVID LIEGMANN in Bezug auf die Ausführung ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) DAVID LIEGMANN ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von DAVID LIEGMANN in Bezug auf dessen
Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget
für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung
zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(8) DAVID LIEGMANN garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine
diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten
Werbekampagnen.
(9) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit
mit dem Kunden von DAVID LIEGMANN zur Verfügung gestellt werden, sind nach

Beendigung der Zusammenarbeit an DAVID LIEGMANN zu übergeben. Dem Kunden steht
kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen DAVID LIEGMANN und dem Kunden kann fernmündlich,
schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von DAVID
LIEGMANN eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht
konstitutiv ist.


§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von DAVID LIEGMANN unterfallen grundsätzlich dem
Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem
Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese
Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) DAVID LIEGMANN kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils
eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller
Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die
vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu
erklären. DAVID LIEGMANN kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil-
bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der
Kunde gegenüber DAVID LIEGMANN nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu
beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und
DAVID LIEGMANN überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist DAVID LIEGMANN
verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von
DAVID LIEGMANN zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern
sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von
Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher
Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) DAVID LIEGMANN ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal
binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der
insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt
entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht
entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines
Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und
Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die
angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet.
Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk
feststellen, wird DAVID LIEGMANN dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen
ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von DAVID LIEGMANN gilt auch dann als
abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von DAVID LIEGMANN hin zur
Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht
erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch
auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von DAVID LIEGMANN angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von DAVID LIEGMANN erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die
Vergütung der Dienste von DAVID LIEGMANN ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags
fällig, es sei denn, das Angebot von DAVID LIEGMANN ist anders lautend. Eine DAVID
LIEGMANN erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere
Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde DAVID LIEGMANN
nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf
Anforderung von DAVID LIEGMANN überlassen.
(4) DAVID LIEGMANN stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen
werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten
Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an DAVID LIEGMANN zu überweisen und
die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt
ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen DAVID LIEGMANN und dem Kunden hat die die individuell
(fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die
vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen DAVID LIEGMANN und
dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt,
verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen.
(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind
ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch DAVID LIEGMANN beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei DAVID LIEGMANN eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für
die Dienstleistungen notwendigen Daten bei DAVID LIEGMANN vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält DAVID LIEGMANN sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
gegenüber DAVID LIEGMANN in Verzug, ist DAVID LIEGMANN berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. DAVID LIEGMANN wird die
gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als
Schadensersatz geltend zu machen.


§ 8 Erfüllung
(1) DAVID LIEGMANN wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. DAVID LIEGMANN ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass DAVID LIEGMANN bis auf anderslautende und explizit
schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung
eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird DAVID LIEGMANN innerhalb einer
angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist DAVID LIEGMANN gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von DAVID LIEGMANN unberührt.


§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber DAVID
LIEGMANN zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder
unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und
unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte,
insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu
verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.


§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass DAVID LIEGMANN überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen
Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt DAVID LIEGMANN insoweit von jeglicher
Inanspruchnahme Dritter frei.


§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht in Bezug auf die von DAVID LIEGMANN erstellten und zur Verfügung
gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des
zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die
von DAVID LIEGMANN für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente,
Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow,
Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe,
(elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger
Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger

Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden
Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die DAVID LIEGMANN
nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der
letzten Rate an DAVID LIEGMANN über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes
wegen noch wird ein solches von der DAVID LIEGMANN anderweitig eingeräumt.


§ 13 Haftung
(1) DAVID LIEGMANN haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DAVID LIEGMANN
nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall
ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet DAVID LIEGMANN nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer
Garantie.


§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Bestätigung von DAVID LIEGMANN maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der
Sitz von DAVID LIEGMANN. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von
DAVID LIEGMANN (derzeit Ibbenbüren)
AGB Stand: 01.11.2020 © Vervielfältigung verboten